Sachkundenachweis für Schleswig-Holstein
Nach dem neuen "Gesetz über die Haltung von Hunden" (HundeG, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/150618_Hundegesetz.html) welches seit dem 01.01.2016 in Kraft ist, muss jeder Hundehalter der einen auffällig gewordener Hund hält, seine Sachkunde nachweisen.
Alle anderen Hundehalter können den Sachkundenachweis freiwillig ablegen und je nach Gemeine wird zum Beispiel die Hundesteuer für den geprüften Hund geringer.
Die Prüfung für den Sachkundenachweis können Sie bei uns ablegen. Für die Vorbereitung bieten wir verschiedene Angebote an.
Genaue Inhalte und Infos erhalten Sie bei Interesse direkt per Email.
Inhalte der Prüfung
• | Theoretische Prüfung, Single-Choice Test |
• | Praktische Prüfung in der Stadt, Wald usw. |
Zum Bestehen der Prüfung ist entscheidend, dass
• | der Hundehalter Kenntnisse über Hundeverhalten hat und in den
Situationen angemessen reagiert |
• | es merkbar ist, dass der Hundehalter den Hund führen kann, ohne
dass Menschen oder andere Hunde belästigt werden |
Durchgefallen sind Hundehalter und Hund, wenn
• | der Hund durch den Halter nicht kontrollierbar istder Hund durch
den Halter nicht kontrollierbar ist |
• | der Hund andere Menschen oder Tiere belästigt |
• | der Hund bei Passanten unangemessen reagiert und nicht zu
unterbrechen ist |
• | Hund oder Halter mehrfach unangemessen reagieren |
Informationen zum Sachkundenachweis Schleswig-Holstein
Kurs:
Sachkundenachweis Schleswig-Holstein
Kosten:
130€ für die Prüfung, Vorbereitung nach Absprache in Kursen oder im Einzeltraining